E-Evidence Kontaktstelle

Die HALLAG Kommunal GmbH (Citynet) hat für Anordnungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (E‑Evidence-Verordnung) eine zentrale Kontaktstelle eingerichtet. Die E‑Evidence-Regelungen verpflichten betroffene Diensteanbieter, einen Adressaten für den Empfang, die Bearbeitung und die Umsetzung entsprechender behördlicher Anordnungen zu benennen.

 

Kontaktstelle für Behörden

E‑Mail: e-evidence@citynet.at

Diese Kontaktstelle ist ausschließlich für zuständige Strafverfolgungs-, Justiz- und Ermittlungsbehörden bestimmt, die Anordnungen oder Anfragen im Zusammenhang mit der E‑Evidence-Verordnung übermitteln.
 

Zuständigkeit

Die Kontaktstelle ist verantwortlich für:

  • den Empfang von Sicherungs- und Herausgabeanordnungen,
  • die Koordination der internen Bearbeitung,
  • die Kommunikation mit zuständigen Behörden,
  • die fristgerechte Umsetzung gesetzlich zulässiger Anordnungen.
     
Wichtiger Hinweis

Diese Kontaktstelle dient ausschließlich der behördlichen Kommunikation im Zusammenhang mit elektronischen Beweismitteln. Allgemeine Kundenanfragen, technische Störungsmeldungen oder datenschutzrechtliche Anliegen werden über diese Adresse nicht bearbeitet.

 

Für allgemeine Anliegen nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.

HALLAG Kommunal GmbH

Augasse 6

A-6060 Hall in Tirol
Österreich

E‑Evidence Kontaktstelle: e-evidence@citynet.at