
Hinweis zur Entgeltanpassung gemäß Wertsicherungsklausel
Die monatlichen Fixentgelte werden auf Basis der vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklausel angepasst. Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI 2020). Da der Jahres-VPI des letzten Kalenderjahres den vertraglich festgelegten Schwankungsbereich von ±1 % im Vergleich zum vorletzten Kalenderjahr überschritten hat, erfolgt eine Anpassung des Entgelts um 2,9 %.
Die Anpassung erfolgt im Einklang mit den Produktbestimmungen sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt ab dem 1.4.2025.
Betroffen sind ausschließlich Tarife (ab 2022), bei denen die Produktbestimmung einen entsprechenden Hinweis auf die Wertsicherungsklausel enthält.
Aktuelle Informationen über den Verbraucherpreis Index finden Sie auf der Website der Statistik Austria.